Rechtsprechung
AG Frankfurt/Main, 01.12.2014 - 32 C 3022/14 - 27 |
Zitiervorschläge
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 01. Dezember 2014 - 32 C 3022/14 - 27 (https://dejure.org/2014,49396)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,49396) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
1. Die Bestellerkündigung nach § 649 BGB ist bei einem Flugbeförderungsvertrag nur bis zur vereinbarten Annahmeschlusszeit möglich. Das Nichterscheinen am Flugsteig zu diesem Zeitpunkt hat Annahmeverzug und Unmöglichkeit zur Folge. 2. Begehrt der Fluggast infolge der ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- transportrecht.org (Entscheidungsbesprechung)
Kein Kündigungsrecht eines Luftbeförderungsvertrages gemäß § 649 BGB aufgrund eingetretener Unmöglichkeit der Leistung durch Nichterscheinen eines Passagiers
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.02.2007 - IX ZR 2/06
Rechtstellung des Sicherungsnehmers bei Einziehung vom Schuldner zur Sicherheit …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 01.12.2014 - 32 C 3022/14
Die beklagte Fluggesellschaft hat zu den Abläufen und Gegebenheiten, die in ihrer Sphäre liegen, soweit zumutbar, substantiiert Stellung genommen (…vgl. Ernst, in: Münchener Kommentar, 6. Aufl., § 326 BGB Rn. 123; BGH NJW-RR 2007, 989 (990) zum Maßstab). - OLG Frankfurt, 20.02.1997 - 1 U 126/95
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 01.12.2014 - 32 C 3022/14
Nach der vom erkennenden Gericht geteilten Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main handelt es sich bei der Flugbeförderung im Linienverkehr um ein Fixgeschäft (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1997, 1136).